Das Bundesministerium für Gesundheit hat in 2019 ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht in Auftrag geben.

Dabei sollte geprüft werden, welche Rechtsgrundlagen es gibt, den Heilpraktiker-Beruf abzuschaffen. Vorweggenommen – KEINE! Was waren die Beweggründe? In 2016 hat es in einem Krebszentrum eines Heilpraktikers sehr bedauerlicherweise Todesfälle gegeben. Die Patienten hatten ein nicht zugelassenes Arzneimittel verabreicht bekommen. Dieser Vorfall (man bemerke die Einzahl!) war für die GWUP e.V. Mühlen auf deren Wasser. Das Ziel dieses Vereins ist die komplette Abschaffung der Naturheilkunde. Lt. deren Ansichten gibt es nur eine evidenzbasierte Medizin – die Schulmedizin. Seit diesem Zeitpunkt gab es keinen Monat, an dem der Heilpraktiker-Beruf nicht medial zerrissen wurde. Immer – man beachte – bezugnehmend auf den o.a. Fall. Denn andere Fehlverhalten von Heilpraktikern wurden nicht gefunden. So wurde in 2019 seitens des
Bundesministeriums für Gesundheit Überlegungen angestellt, wie dieser Beruf möglicherweise
abzuschaffen sei. Herr Prof. Dr. Christof Stock hat nun ein Rechtsgutachten erstellt, indem er
ausführlich (auf über 300 Seiten) unseren Berufsstand aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Als langjährige Heilpraktikerin habe ich mit Spannung auf dieses Gutachten gewartet. Und ganz
ehrlich…..ich war ziemlich angespannt, wie dieses Gutachten den ausfallen würde. Er ging dabei
sowohl auf den geschichtlichen Hintergrund, bis hin zur aktuellen Situation ein. Er beleuchtete den
Begriff Heilkunde generell. Er bezog sich auf unser bestehendes Grundgesetz, insbesondere, dass die in 2017/2018 vorgenommene Änderung im Heilpraktikergesetz verfassungswidrig sei.
Patientensicherheit, Patientenschutz aber auch Patientenwunsch wurden von ihm dargestellt. Dabei wurde deutlich, dass in Bezug auf die Patientensicherheit es keinen Grund gibt, Heilpraktikern mangelnde Kompetenz zu unterstellen. Wenn es Gerichtsverfahren gegen Heilpraktiker gibt, dann im Sinne von Werbeverstößen, aber nur im geringsten Maße wegen Schadensersatzansprüchen. Das zeigt auch die seit vielen Jahren gleichbleibende Beitragssumme der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker. Prof. Stock stellt die Balance zwischen Patientenschutz und Selbstbestimmung ausführlich dar. Jeder Mensch hat das Recht seine Behandlung selbst zu bestimmen. Dies beschreibt er als „höchstrangiges Rechtsgut“ in seinem Gutachten, ebenso wie unsere Freiheit zur Berufsausübung. Zum Abschluss stellt er noch eindeutig fest, dass ein Abschaffung des Berufes Heilpraktiker mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Fazit: Wegen eines fehlerhaften Verhaltens – was höchst bedauerlich ist – einen ganzen Berufsstand in Misskredit zu bringen, kann nicht im Sinne der Patienten sein!

AUTOR

Versprüht Begeisterung für den Heilpraktiker-Beruf. Du hast ein Motivationstief? Frag Andrea!

  • Heilpraktikerin seit 2003
  • Lehrtätigkeit seit 2012
ANDREA HOFMANN

UNSERE AUSBILDUNG

Unsere fundierte Ausbildung gibt dir Sicherheit für Prüfung und Praxis.

Mehr Zeit für dein Leben – effektive Lernmaterialien führen dich schneller zum Erfolg.

Unsere Modulare Ausbildung passen wir an deinen Wissensstand und deine Lebenssituation an. Du bezahlst nur, was du brauchst.

Kontaktiere unsere Experten

Vor vielen Jahren standen wir an der gleichen Stelle wie du. Jetzt kennen wir Wege, von denen wir damals nicht mal wussten, dass sie existieren. Also frag uns.


    Bitte bestätige mit einem Häkchen, dass du mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden bist.

    SCHRITT FÜR SCHRITT RICHTUNG ERFOLG

    Fülle das Kontaktformular aus und sichere dir deinen Rückruf, damit wir einen Termin für dein Beratungsgespräch vereinbaren können.

    Mit dir gemeinsam analysieren wir deine aktuelle Situation und beantworten alle deine Fragen. Ziel ist ein individuell auf dein Leben abgestimmter Ausbildungsplan, den wir mit unserem modularen Ausbildungssystem zusammenstellen.

    Du erhältst eine auf deine Situation angepasste Lösung für deine Ausbildung und ein individuelles Angebot. Auf dieser Basis kannst du dich entscheiden.

    Robert Gläßer

    Erstkontakt, Ausbildungsberatung, Vorteilspakete

    0151 5075 6133
    erstkontakt@kolibri-akademie.de