Es reicht leider nicht aus,
eine Ausbildung in einer naturheilkundlichen Methode nachzuweisen. Nach dem Heilpraktikergesetz bedarf es der Erlaubnis, die Heilkunde auszuüben, wenn man nicht als Arzt approbiert ist. Jede „berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen“ fällt unter die Regelung durch das Heilpraktikergesetz.
Das gilt für den klassischen Heilpraktiker ebenso wie für andere Berufsgruppen, die Heilmethoden über ihr Ausbildungsfeld hinaus anwenden. Also braucht z.B. auch der Physiotherapeut, der Osteopathie oder Akupunktur anbieten möchte den sog. Heilpraktikerschein (= Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde).
Wenn die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz inkl. der ersten Durchführungsverordnung erteilt wurde, darf der Heilpraktiker alle Methoden anwenden und alle Krankheiten behandeln, soweit nicht Gesetze diese Freiheit einschränken. Er genießt also weitgehende Behandlungsfreiheit.
Um als Heilpraktiker zugelassen zu werden, muss eine amtsärztliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt werden (kurz: Heilpraktikerprüfung). Sie findet auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Überprüfungs-Leitlinien von 2017/2018 statt. Du hast nachzuweisen, dass du über das nötige medizinische und rechtliche Wissen verfügst, um dem Patienten keinen Schaden zuzufügen.
Ein Blick in die Überprüfungs-Leitlinien zeigt, dass ein umfangreiches medizinisches Grundwissen nötig ist, um die Heilpraktikerprüfung zu bestehen. Gewöhnlich werden dafür in privaten Heilpraktikerschulen zweijährige Ausbildungen angeboten. In unserer Kolibri-Akademie hast du die Wahl zwischen ein-, zwei- und dreijähriger Ausbildung. Mit unserem modularen Ausbildungskonzept stellen wir dir eine Ausbildung zusammen, die
– deinem Wissensstand
– deiner Lebenssituation und
– deinem Lerntyp
entspricht.
Mit dieser fundierten Ausbildung kannst beruhigt in die Heilpraktikerprüfung gehen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Hast du schriftliche und einem mündliche Prüfung bestanden, erhältst du von deinem Gesundheitsamt die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde“. Damit hast du die Freiheit, mit Heilmethoden deiner Wahl zu arbeiten, entweder als klassischer Heilpraktiker oder z.B. als Physiotherapeut mit besonderer Ausrichtung. Herzlich Willkommen, neuer Kollege!
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Hat seine Heilpraktiker-Ausbildung in einem Jahr gemacht – mit Beruf und Familie. Du willst wissen wie das geht? Frag Ron!
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Mit dir gemeinsam analysieren wir deine aktuelle Situation und beantworten alle deine Fragen. Ziel ist ein individuell auf dein Leben abgestimmter Ausbildungsplan, den wir mit unserem modularen Ausbildungssystem zusammenstellen.
Du erhältst eine auf deine Situation angepasste Lösung für deine Ausbildung und ein individuelles Angebot. Auf dieser Basis kannst du dich entscheiden.

Robert Gläßer
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